AGB
Marktordnung | AGB Jomos Babymärkte
Stand: August 2023
Der Veranstalter: Jomos , Zum Ludwigstal 10 , 44572 Hattingen
- Durch die Teilnahme bzw. durch eine Zusage der Teilnahme an der Marktveranstaltung erkennen die Aussteller sowie die Besucher die Marktordnung/ AGB in allen Punkten an.
- Standplatz: Der Standplatz darf nicht verschoben oder Erweitert werden. Kleiderstangen sind hinter dem Stand aufzubauen und nicht vor dem Stand. Fluchtwege werden nicht zu gestellt und müssen freigehalten werden.
- Bedingungen: An der Veranstaltung können gewerbliche sowie nichtgewerbliche (private) Anbieter teilnehmen sofern sie über das zugelassene Warensortiment verfügen.
- Die Veranstaltung ist Eintrittsgebühren- und Standgebührenpflichtig.
- Buchung: Die Buchung der Aussteller erfolgt über den Onlineshop.
- Anmeldung über den Onlineshop: www.jomosbabymärkte.de sind unabhängig von der Auswahl der Zahlungsweise oder der Art und Weise der Buchung, verbindlich. Nach erfolgter Buchung erhält der Aussteller eine Rechnung/ Bestätigung per Email, dieser liegen alle Weiteren wichtigen Informationen bei. Die Informationen sind vom Aussteller zu lesen und einzuhalten. Sollte die Rechnung/ Bestätigung innerhalb von 2 Werktagen nicht vorliegen, hat der Aussteller die Pflicht sich bei der Firma Jomos zu melden.
- Stornierung: Eine Stornierung ist nicht zulässig.
- Bezahlung: Die Bezahlung findet per Paypal statt.
- Von den Besuchern wird für den einmaligen Zugang zur Veranstaltung ein Eintrittsgeld gemäß Aushang erhoben. Wiedereintritt ist nur mit einer Personenkennzeichnung (Stempel) möglich. Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigten haben bis einschließlich 12 Jahre freien Eintritt (Ausweis erforderlich!)
- Marktzeiten: Die Marktzeiten 11 bis 16 Uhr sowie in Ausnahmeregelung z.B. Volkstrauertag 13 bis 18 Uhr sind von allen Ausstellern verbindlich einzuhalten. Der Standaufbau durch die Aussteller beginnt ca. 3 Stunden vor Marktöffnung. Der Standabbau darf erst nach Ende der Verkaufszeit erfolgen und muss 1 Stunde nach Marktschluss beendet sein.
- Der Verkaufsstand darf nicht vor Ende des Marktes abgebaut werden.
- Der Aussteller ist dazu verpflichtet spätestens 30 Minuten vor Beginn des Marktes seinen Stand aufgebaut zu haben.
- Sollte dies nicht der Fall sein verliert der Ausstellerdas Recht auf seine Standfläche.
- Reservierte, aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Standplätze können bei Bedarf vom Veranstalter an andere Interessenten vergeben werden.
- Hallen und Säle sind in der Anzahl der verweilenden Personen beschränkt, deshalb gilt: Bei einer Zwei Meter Standfläche ist ein Aussteller zugelassen, bei einer drei Meter Standfläche sind zwei Aussteller zugelassen, ausgenommen von der Anzahl der Aussteller sind Hilfskräfte. Die Firma Jomos empfiehlt pro Aussteller 2 Meter Standfläche zu buchen.
- Jeder Aussteller und jeder Besucher ist für Schäden, die direkt oder indirekt durch ihn angerichtet werden, persönlich haftbar.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ware.
- Das Aushängen von Plakaten, das Auslegen und das Verteilen von Handzetteln und sonstigem Werbematerial sind im äußeren Grundstücks- und im Innenbereich des Veranstaltungshauses nicht gestattet. Der Veranstalter kann grundsätzlich jede Art von Werbung untersagen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Bildaufnahmen von ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für die Veröffentlichung zu verwenden. Alle Teilnehmer (Besucher und Aussteller) sind hiermit ausdrücklich einverstanden, auch soweit ihre Rechte am eigenen Bild betroffen sind.
- Falls angekündigte Veranstaltungen ausfallen, werden bereits entrichtete Standgebühren gutgeschrieben. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile, die den Ausstellern und Besuchern aufgrund ausfallender Veranstaltungen entstehen.
- Den Anordnungen des Veranstalters und dessen Bevollmächtigten ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Marktordnung kann ein Marktausschluss durch den Veranstalter ausgesprochen werden.
- Sollte irgendeine Klausel rechtlich nicht zutreffend sein, so tritt an diese Stelle eine, die dem eigentlichen Sinn am nächsten kommt. Alle anderen Bestandteile bleiben hiervon unberührt und behalten damit weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.